1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung
– der Heimatpflege und Heimatkunde,
– des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals,
– der Jugend- und Altenhilfe,
– des Natur-, Klima- und Umweltschutzes
2) Der Satzungszweck wird unmittelbar insbesondere verwirklicht durch
– Veranstaltungen des Brauchtums und der Heimatpflege sowie für junge und alte Menschen. Dazu gehören unter anderem
o die Proklamation des Kinderprinzenpaars,
o die Organisation des Kinderkarnevalszuges und des Karnevalsausklangs,
o die Organisation des Dorffests und des Adventsmarkts,
o sowie die Durchführung des St. Martins-Zuges und der Senioren-Adventsfeier.
– Veranstaltungen und Maßnahmen zum Natur-, Klima- und Umweltschutz. Dazu gehören unter anderem
o das Einrichten eines Dachgartens zum klima- und umweltfreundlichen Gärtnern auf dem Bunkergebäude.
3) Der Satzungszweck wird ferner durch Unterhaltung und Verwaltung der Mühlenbachhalle verwirk-licht, die neben der Nutzung durch den Bürgerverein selbst auch anderen steuerbegünstigten Kör-perschaften, die Mitglieder des Bürgervereins sind, zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
4) Der Verein verwaltet die Mühlenbachhalle mit Inventar und das dazu gehörige Grundstück. Der Verein erstellt jährlich einen Hallenbenutzungsplan, wonach die Halle steuerbegünstigten Körper-schaften, die Mitglieder des Bürgervereins sind, zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwe-cke kostendeckend überlassen wird. In Zeiten, in denen die Halle gemäß Hallenbenutzungsplan unbenutzt bleibt, kann die Halle gelegentlich auch Dritten, vornehmlich aus dem Ortsteil Vilich-Müldorf, zur Nutzung kostendeckend überlassen werden. Der Benutzungsplan darf nicht ohne Zu-stimmung der betroffenen Körperschaft geändert werden. Nebenräume der Mühlenbachhalle kön-nen an Dritte vermietet werden, sofern dies dem Satzungszweck nicht entgegensteht.