
Muss ich mich als Betreiber eines Balkonkraftwerks an die Produktnorm halten?
Nein. Die Produktnorm ist eine Empfehlung und richtet sich primär an Hersteller von Balkonkraftwerken. Sie ist kein Gesetz oder eine Vorgabe. Als Betreiber kann ich mich an die Norm halten, aber ich muss es nicht.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Produktnorm halte?
Nichts, solange es keine berechtigte Auflage gibt, dass Sie sich an die Norm halten müssen (siehe letzten Punkt). Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie sich an die Norm halten oder nicht. Das gilt auch für Balkonkraftwerke, die vor Einführung der Produktnorm angeschafft wurden. Es gibt keine Vorgabe, diese Geräte zu ersetzen.
Macht es denn Sinn, sich an die Produktnorm zu halten?
Ja, denn sie enthält zusätzliche Sicherheitsanforderungen an die Produkte, die Gefahren praktisch gänzlich ausschließen. Beispielsweise muss eine deutsche Aufbau- und Bedienungsanleitung enthalten sein, was die Gefahr von Fehlern für den Anwender verringert. Auch die elektrische und die mechanische Sicherheit werden genormt und müssen nachgewiesen werden. Das ist ein erheblicher Schutz vor minderwertigen „Billigprodukten“.
Einen weiteren Vorteil sehen wir insbesondere für Mieterinnen und Mieter. Wenn Sie bei Ihrem Vermieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk erbitten, dass der Produktnorm entspricht, hat dieser nach unserer Einschätzung praktisch keine Gründe mehr, Ihnen die Zustimmung zu versagen. Denn: Der gesetzliche Anspruch ist ja bereits vorhanden (siehe nächstes Kapitel) und mit Einhaltung der Produktnorm wird nun auch die Sicherheit der Anlage fachlich bestätigt.
Kann die Produktnorm auch verbindlich werden?
In Ausnahmefällen: ja. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Vermieter ein Balkonkraftwerk nur dann genehmigt, wenn es der Produktnorm entspricht. In diesem Fall müssen Sie sich an die Norm halten oder gegen die Auflage klagen. Unsere persönliche, laienhafte Einschätzung ist aber, dass solche Forderungen zulässig sind. Ebenfalls denkbar ist, dass Versicherungen und/oder Netzbetreiber zukünftig entsprechende Auflagen formulieren.
Unsere Einschätzung
Die Produktnorm hat Licht- und Schattenseiten. Positiv ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Anschluss des Balkonkraftwerks über einen normalen Schutzkontaktstecker erstmals legal und normgerecht möglich ist. Auch bietet sie ein hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich der Elektrik, aber auch hinsichtlich der Qualität der Produkte (Festigkeit, Statik etc.). Gerade für Mieter hat sie daher Vorteile, denn es gibt praktisch keinen Grund seitens des Vermierters mehr, die Anbringung eines Balkonkraftwerks zu verweigern.
Nachtilig ist aus unserer Sicht aber, dass die Produktnorm zu Kleinteilig ist und unnötig viele Regelungen enthält. Somit können nur Balkonkraftwerke der Produktnorm entsprechen, die als zertifiziertes Komplettpaket gekauft werden. Nachträgliche Anpassungen oder Erweiterungen nicht nicht möglich.
Auf dem Markt gibt es nach unserem Kenntnisstand derzeit noch kein einiziges nach Produktnorm VDE 0126-95 zertifiziertes Balkonkraftwerk. Für die Industrie scheint sie demnach gegenwärtig keine Rolle zu spielen. Schade eigentlich.