Die Kleinsterzeugungsanlage beruht auf der Norm 4105 des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Der VDE ist ein privater Verein und kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Er ist aber das wichtigste Gremium in Deutschland für die Normung im Bereich der Elektrotechnik, daher haben seine Empfehlungen und Normen durchaus Gewicht.
Was ist bei einer Kleinsterzeugungsanlage erlaubt?
- Solarmodulleistung ohne Begrenzung
- Einspeisung (über einen Wechselrichter oder einen Batteriespeicher) mit bis zum 800 Watt
- Integration eines Batteriespeichers
- Keine Erneuerung des Zählerschrank notwendig
- Anmeldung durch Laien (kein Elektriker erforderlich)
Welche Einschränkungen gibt es?
- Es muss eine Energieeinspeisesteckdose verwendet werden. Der Anschluss über einen normalen Schutzkontaktstecker ist nicht erlaubt.
- Wechselrichter oder Batteriespeicher müssen herstellerseitig auf 800 Watt begrenzt sein, ohne Änderungsmöglichkeit durch den Endkunden.
- Neben der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister ist eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich (mittels Formular F1.2)
Unsere Einschätzung
Die Option der Kleinsterzeugungsanlage ist ein tolle Möglichkeit für Menschen, die genug Platz für mehr als vier Solarmodule haben. Zusammen mit einem Batteriespeicher lässt sich so eine hohe Eigenverbrauchsquote des Solarstroms erzielen, was zu einer deutlichen Reduzierung der Strombezugskosten führt. Im Vergleich zu einer klassischen PV-Anlage ist die Einspeiseleistung zwar begrenzt (auf 800 Watt), so dass größere Verbraucher (z.B. Wärmepumpen, E-Auto) nur zu einem kleinen Anteil versorgt werden können. Dafür sind die Investitionskosten aber erheblich niedriger, insbesondere, weil die bei einer klassischen PV-Anlage oft erforderliche Erneuerung des Zählerschrank entfällt.
Wir haben bislang positive Erfahrungen mit der Kleinsterzeugungsanlage in Bonn gemacht. Eine Pilotprojekt wurde ohne Probleme vom zuständigen Netzbetreiber, der Bonn-Netz GmbH, angenommen.