Die EZSE beruht auf der Norm VDE-AR-N 4105:2026-03 des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Der VDE ist ein privater Verein und kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Er ist aber das wichtigste Gremium in Deutschland für die Normung im Bereich der Elektrotechnik, daher haben seine Empfehlungen und Normen durchaus Gewicht.
Was ist bei einer EZSE erlaubt?
- Solarmodulleistung ohne Begrenzung
- Einspeisung (über einen Wechselrichter oder einen Batteriespeicher) mit bis zum 800 Watt
- Integration eines Batteriespeichers
- Anmeldung durch Laien (kein Fachbetrieb erforderlich)
Welche Einschränkungen gibt es?
- Es muss eine Energieeinspeisesteckdose verwendet werden. Der Anschluss über einen normalen Schutzkontaktstecker ist nicht erlaubt.
- Wechselrichter oder Batteriespeicher müssen herstellerseitig auf 800 Watt begrenzt sein, ohne Änderungsmöglichkeit durch den Endkunden.
- Neben der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister ist eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich (mittels Formular F1.2)
- Eine Aktualisierung des Zählerschranks kann notwendig sein, eine Abklärung ist vorab sinnvoll.
Unsere Einschätzung
Die Option der EZSE ist ein tolle Möglichkeit für Menschen, die genug Platz für mehr als vier Solarmodule haben. Zusammen mit einem Batteriespeicher lässt sich so eine hohe Eigenverbrauchsquote des Solarstroms erzielen, was zu einer deutlichen Reduzierung der Strombezugskosten führt. Im Vergleich zu einer klassischen PV-Anlage ist die Einspeiseleistung zwar begrenzt (auf 800 Watt), so dass größere Verbraucher (z.B. Wärmepumpen, E-Auto) nur zu einem kleinen Anteil versorgt werden können. Dafür sind die Investitionskosten aber erheblich niedriger, weil viele Arbeiten in Eigenleistung erfolgen können.
Wir haben bislang positive Erfahrungen mit der EZSE in Bonn gemacht. Ein Pilotprojekt wurde ohne Probleme vom zuständigen Netzbetreiber, der Bonn-Netz GmbH, angenommen.